Methodik und Quellen
Diese Seite legt offen, woher die Zahlen in unseren Rechnern und Ratgebertexten stammen, wie sicher sie jeweils sind und was unsere Modelle bewusst vereinfachen. Mehr zu uns selbst steht auf der Seite Über diese Seite.
Wie wir Zahlen einordnen
Nicht jede Zahl in einem Rechner hat dieselbe Verlässlichkeit, und wir kennzeichnen den Unterschied statt ihn zu verwischen. Grob unterscheiden wir vier Stufen:
Gesetzlich fix. Ein Gesetz oder eine Verordnung legt die Zahl unmittelbar fest, zum Beispiel die österreichische Grunderwerbsteuer von 3,5 %. Sie ändert sich nur, wenn sich die Rechtslage ändert.
Amtliche Näherung. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, aber die exakte Berechnung ist mehrstufig oder hängt von Details ab, die ein Rechner ohne weitere Eingaben nicht kennen kann – zum Beispiel deutsche Notar- und Grundbuchkosten. Wir verwenden dafür einen marktüblichen Näherungswert und weisen ihn als solchen aus, meist mit der Möglichkeit, ihn selbst zu überschreiben.
Deine Eingabe nötig. Es gibt keine gesetzliche Regel oder keinen verlässlichen Standardwert – zum Beispiel Notariatskosten in der Schweiz. Der Rechner trägt hier keinen automatischen Wert ein, sondern erwartet deine tatsächliche Zahl.
Nur Hinweis. Die Position existiert, aber wir zeigen bewusst keinen automatischen Betrag, weil jede Schätzung ohne weitere Angaben irreführend wäre.
Woher die Zahlen stammen, Land für Land
Die folgende Übersicht zeigt Beispiele, keine vollständige Liste – die vollständigen Sätze stehen jeweils im Rechner und im passenden Ratgebertext.
Österreich
Grunderwerbsteuer (3,5 %). Bundesministerium für Finanzen – gesetzlich fix.
Grundbuch, Eigentumsrecht (1,1 % + 47 € Eingabegebühr). Bundesministerium für Justiz, GGG-Richtlinien – gesetzlich fix.
Maklerprovision, gestaffelter Höchstsatz. § 15 Abs. 2 Immobilienmaklerverordnung – gesetzlich fix.
Anwalt/Notar/Treuhand (Vertragserrichtung). Kein gesetzlicher Fixsatz. Bandbreite 1,5–3 % netto laut ÖRAK-Broschüre "Was Sie über das Honorar wissen sollten" – unser Rechner nutzt 2 % als gewählten Beispielwert innerhalb dieser Bandbreite, nicht als Rechtsnorm.
Volle Details und Rechenbeispiele: Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notarkosten.
Deutschland
Grunderwerbsteuer je Bundesland (3,5–6,5 %). Finanzministerien der einzelnen Bundesländer – gesetzlich fix, je Land.
Notar- und Grundbuchkosten. Gesetzlicher Fixtarif existiert (GNotKG), die exakte Berechnung ist aber mehrstufig – wir nutzen 1,5 % des Kaufpreises als marktübliche Näherung, editierbar.
Grundschuldbestellung (0,9 % der Finanzierungssumme). Marktübliche Näherung, keine amtliche Pauschale.
Maklerprovision. Keine gesetzliche Höhe (nur die Aufteilungsregel §§ 656a–656d BGB ist gesetzlich geregelt) – deine Eingabe nötig.
Volle Details inklusive aller 16 Bundesländer: Grunderwerbsteuer nach Bundesland.
Schweiz
Handänderungssteuer. Rein kantonal geregelt – von 0 (z. B. Zürich, Zug, Schwyz) bis über 3 % (z. B. Waadt); Quelle je Kanton die zuständige kantonale Steuerverwaltung, ergänzt durch die Übersicht der Schweizerischen Steuerkonferenz.
Notariat, Maklerprovision, Schuldbrief. Keine gesetzliche Fixierung in den meisten Kantonen – deine Eingabe nötig.
Volle Kantonsliste: Handänderungssteuer nach Kanton.
Was unsere Modelle bewusst vereinfachen
Die Schweiz zeigt im Cashflow-Rechner keine Eigenkapitalrendite. Dafür wäre ein Grenzsteuersatz nötig, und der hat in der Schweiz bewusst keinen Standardwert – die Steuerbelastung schwankt zwischen Kantonen und Gemeinden zu stark, um seriös einen Default vorzugeben. Eine Rendite, die mit 0 % Steuer "berechnet" würde, sähe wie ein echtes Ergebnis aus, wäre aber keins. Der Rechner zeigt stattdessen drei andere Kennzahlen und einen erklärenden Hinweistext.
Die österreichische Vertragserrichtungsgebühr ist ein Beispielwert, kein Fixsatz. Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung – 2 % liegt innerhalb der recherchierten Bandbreite von 1,5 bis 3 % netto, ist aber eine gewählte Annahme. Der tatsächliche Satz bei deinem Kauf kann höher oder niedriger liegen.
Nur Österreich hat ein Wertsteigerungsfeld. Deutschland und die Schweiz haben aktuell kein Eingabefeld für die erwartete jährliche Wertsteigerung der Immobilie. Die Eigenkapitalrendite ist dort entsprechend enger gefasst – das steht immer im Titel der jeweiligen Kennzahl (z. B. "inkl. Steuer, ohne Wertsteigerung"), nie als blanke Zahl ohne Umfangsangabe.
Wie Texte und Rechner zusammengehalten werden
Jede Zahl, die sowohl in einem Ratgebertext als auch in einem Rechner vorkommt, ist technisch aneinandergekoppelt: Ändert sich eine Seite, ohne dass die andere mitgezogen wird, lässt sich das nicht unbemerkt veröffentlichen. Das verhindert, dass ein Text mit der Zeit eine andere Zahl zeigt als der dazugehörige Rechner – ein Fehlerbild, das uns in der Vergangenheit selbst schon passiert ist und das wir seither aktiv dagegen absichern.
Wie aktuell die Zahlen sind
Kaufnebenkosten-Sätze prüfen wir mindestens jährlich oder vor größeren Änderungen an den Rechnern erneut nach. Wo wir für eine Zahl keine amtliche Primärquelle gefunden haben, sondern uns auf mehrere übereinstimmende, aber nicht amtliche Quellen stützen mussten, ist das im jeweiligen Rechner oder Ratgebertext ausgewiesen, statt so dargestellt zu werden, als wäre die Zahl amtlich bestätigt.
Stand: August 2026.